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Gemeindeverwaltung

Hauptstrasse 8
4628 Wolfwil

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Map: Bahnhofstrasse 46 / 8902 Urdorf

Öffnungszeiten

Montag: 14:00 - 17:00
Dienstag: 07:00 - 10:00
Mittwoch: 10:00 - 14:00
Donnerstag: 07:00 - 10:00
Freitag: geschlossen

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.
Der Telefondienst ist ausserhalb der Öffnungszeiten nicht gewährleistet.

Inhalt

Friedensrichter
Der Friedensrichter amtet sowohl im Zivil- wie auch im Strafwesen und zwar als urteilender Richter und als Sühnerichter.

Zuständigkeit des Friedensrichters
I. Zivilsachen (ab 2011 inkl. Arbeitsrecht)

Als urteilender Richter:
  • wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen,
  • ein Schlichtungsverfahren notwendig ist und
  • der Streitwert CHF 2'000 nicht übersteigt
Als Sühnerichter:

  • wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren notwendig ist
Bis zu einem Streitwert von CHF 5'000 kann der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten.

Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder dem offiziellen Formular Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter gestellt werden:
Schlichtungsgesuch (PDF, 493.28 KB)
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten findet folgendes Formular Anwendung:
Schlichtungsgesuch in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (PDF, 600.28 KB)

II. Strafsachen

  • Als urteilender Richter
  • wenn es um eine Bussen-Verfügung (Strafbefehl) wegen der Übertretung eines Gemeindereglementes geht (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement)
Erläuterungen, Tipps und Hinweise findet man in der Broschüre „Mein gutes Recht“, herausgegeben vom Verband Schweizerischer Friedensrichter und Vermittler.
www.svfv.ch/fileadmin/user_upload/informationen/svfv_prospekt_20130403.pdf

Kontakt

Friedensrichteramt
Weissensteinstrasse 7
4628 Wolfwil
Tel. 078 761 50 53
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