Kopfzeile

close

Kontakt

Gemeindeverwaltung

Hauptstrasse 8
4628 Wolfwil

map
Map: Bahnhofstrasse 46 / 8902 Urdorf

Öffnungszeiten

Montag: 14:00 - 17:00
Dienstag: 07:00 - 10:00
Mittwoch: 10:00 - 14:00
Donnerstag: 07:00 - 10:00
Freitag: geschlossen

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.
Der Telefondienst ist ausserhalb der Öffnungszeiten nicht gewährleistet.

Inhalt

Informationen

Datum
26. September 2021

Eidgenössische Vorlagen

1. Vorlage

Abgelehnt
Beschreibung

Ausgangslage
Heute werden im Grundsatz sämtliche Einkünfte wie Löhne, Renten und Kapitaleinkommen (z.B. Zinsen, Dividenden und Erträge aus Vermietung) in vollem Umfang versteuert. Diese Einkommenssteuern tragen dazu bei, Ungleichheiten bei der Verteilung der Einkommen innerhalb der Bevölkerung abzu schwächen. So zahlen einkommensstarke Personen prozentual mehr als einkommensschwache. Nebst den Steuern gibt es noch weitere Instrumente zur Umverteilung. Der grösste Teil der Umverteilung erfolgt über Sozialleistungen wie Renten oder Sozialhilfe.

Die Vorlage
Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten ist die beste hende Umverteilung nicht ausreichend und die Besteuerung nicht gerecht genug. Sie fordern eine stärkere Besteuerung hoher Kapitaleinkommen. Ab einem bestimmten Betrag sollen Kapitaleinkommen bei der Steuerberechnung stärker gewich tet und anderthalbfach gezählt werden. Für jeden Franken oberhalb dieses Betrags müsste so viel an Steuern bezahlt wer den, als würde es sich dabei um Fr. 1.50 handeln. Ab welchem Betrag die höhere Besteuerung gilt, wird bei einer Annahme der Initiative durch das Parlament bestimmt. Die Einnahmen, die durch die höhere Besteuerung erzielt werden, sollen für Steuerermässigungen für Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder zugunsten der sozialen Wohlfahrt eingesetzt werden.

Formulierung
Volksinitiative vom 2. April 2019 «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern)»

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 23,27 %
198
Nein-Stimmen 76,73 %
653
Leer
10
Stimmbeteiligung
49.94
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Buchlein_Abstimmung_vom_26.09.2021.pdf (PDF, 735.79 kB) Download 0 Buchlein_Abstimmung_vom_26.09.2021.pdf

2. Vorlage

Angenommen
Beschreibung

Ausgangslage
Heute können zwei Frauen oder zwei Männer in der Schweiz nicht heiraten. Sie haben lediglich die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Diese wurde zwar in den letzten Jahren in einzelnen Punkten der Ehe rechtlich angenähert. Es bestehen aber nach wie vor Unter schiede, namentlich bei der Einbürgerung, bei der Adoption von Kindern sowie beim Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Bundesrat und Parlament wollen diese Ungleichheiten beseiti gen und die Ehe für alle Paare öffnen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen: Auch in Zukunft sollen nur Mann und Frau eine Ehe eingehen dürfen. -

Die Vorlage
Mit dem geänderten Gesetz können auch gleichge schlechtliche Paare zivil heiraten. Sie werden anderen Ehepaaren damit institutionell, aber auch rechtlich gleichgestellt. So können der ausländische Ehemann eines Schweizers sowie die ausländische Ehefrau einer Schweizerin sich erleichtert einbür gern lassen. Gleichgeschlechtliche Ehepaare können zudem gemeinsam ein Kind adoptieren. Ausserdem erhalten verheira tete Frauenpaare Zugang zur gesetzlich geregelten Samen spende. Eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt, jedoch nicht mehr neu eingegangen werden.

Formulierung
Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 71,14 %
594
Nein-Stimmen 28,86 %
241
Leer
12
Stimmbeteiligung
49.13
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Buchlein_Abstimmung_vom_26.09.2021.pdf (PDF, 735.79 kB) Download 0 Buchlein_Abstimmung_vom_26.09.2021.pdf

Kantonale Vorlagen

1. Vorlage

Angenommen
Beschreibung

Die Klus bei Balsthal ist ein topografischer Engpass. Der gesamte Strassenverkehr zwischen dem Mittelland und der Region Thal sowie den Juraübergängen Schelten, Passwang und Oberer Hauenstein passiert dieses Nadelöhr durch das historische Städtchen in der Klus. Die Kapazität der bestehenden Strasseninfrastruktur reicht bei Weitem nicht mehr aus. Sie wurde bereits mehrfach optimiert und kann nicht mehr erhöht werden. Der tägliche Rückstau des Strassenverkehrs ist seit Jahrzehnten ein Problem, das sich kontinuierlich verschärft. Zudem wird das historische Städtchen Klus durch den Verkehr übermässig belastet, was die Lebensqualität der Anwohnerschaft und die Bausubstanz massiv beeinträchtigt. Die Region Thal wird durch die schlechte Verkehrsanbindung in ihrer Entwicklung gehemmt.

Das vorliegende Projekt beseitigt diesen Engpass und die damit verbundenen Staus. Die Entlastungsstrasse wird über einen Viadukt an die Westflanke der Klus geführt und quert mit einem kurzen Tunnel die Felsnase Guntenflüeli, bevor sie über einen neuen Kreisel in die Thalstrasse mündet. Das Städtchen Klus mit seinen denkmalgeschützten Bauten wird dadurch vom motorisierten Strassenverkehr entlastet, und das Ortsbild kann deutlich aufgewertet werden. Zudem werden durchgehende und sichere Rad- und Gehwegverbindungen geschaffen. Der wichtige ÖV-Knoten Thalbrücke wird neu gestaltet und damit besser auf die Bedürfnisse der Pendlerinnen und Pendler ausgerichtet.

Für das Vorhaben wird ein Verpflichtungskredit von brutto 74.0 Mio. Franken beantragt. Nach Abzug der Beiträge Dritter verbleiben für die kantonale Strassenrechnung Nettokosten von 63.7 Mio. Franken. Diese 63.7 Mio. Franken sind durch die Einnahmen aus den zweckgebundenen Motorfahrzeugsteuern, den Mineralölsteuererträgen und der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sichergestellt. Somit werden der allgemeine Staatshaushalt und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht zusätzlich belastet. Es ist auch keine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer notwendig.

Formulierung
Balsthal, Verkehrsanbindung Thal; Bewilligung eines Verpflichtungskredites

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 67,59 %
584
Nein-Stimmen 32,41 %
280
Leer
13
Stimmbeteiligung
50.87
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Abstimmungsinfo_Kt._Solothurn_26.09.2021.pdf (PDF, 4.15 MB) Download 0 Abstimmungsinfo_Kt._Solothurn_26.09.2021.pdf

2. Vorlage

Abgelehnt
Beschreibung

Die Initiative in Form einer ausgearbeiteten Vorlage will Artikel 25 der Verfassung des Kantons Solothurn (KV) mit einem neuen Absatz 4 ergänzen:

Artikel 25 Absatz 4 KV (neu)
4 Einwohnergemeinden können Personen mit Niederlassungsbewilligung das Stimm- und Wahlrecht in kommunalen Angelegenheiten gewähren. Die Einwohnergemeinden bestimmen, ob sie das Stimm- sowie das aktive und das passive Wahlrecht oder nur Teile davon gewähren.

Die Volksinitiative verlangt, dass die Einwohnergemeinden die Möglichkeit erhalten, selbst darüber zu entscheiden, ob auch Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung das Stimmund Wahlrecht auf Gemeindeebene erhalten sollen. Eine Einwohnergemeinde könnte gestützt auf diese Verfassungsbestimmung ihre Gemeindeordnung anpassen und darin festlegen, ob Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung zukünftig an Abstimmungen und Wahlen und an Gemeindeversammlungen der Einwohnergemeinde mitbestimmen dürfen (aktives Wahlrecht), sowie ob diese auch in kommunale Ämter gewählt werden dürfen (passives Wahlrecht). Wenn eine Einwohnergemeinde das eine oder beides möchte, müsste dies mit einer Änderung der Gemeindeordnung von den Stimmberechtigten beschlossen werden. Eine Einführung würde den heutigen Grundsatz, wonach Bürgerrecht und politische Rechte miteinander verknüpft sind, auf Gemeindestufe durchbrechen. Auf kantonaler und eidgenössischer Stufe wären niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer unabhängig davon, ob die Volksinitiative angenommen oder abgelehnt wird, weiterhin nicht stimm- und wahlberechtigt.

Formulierung
Volksinitiative «Erweiterung der Gemeindeautonomie betreffend Vergabe des Stimm- und Wahlrechts auf kommunaler Ebene»

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 16,39 %
137
Nein-Stimmen 83,61 %
699
Leer
12
Stimmbeteiligung
49.1
Ebene
Kanton
Art
Initiative
Name
Abstimmungsinfo_Kt._Solothurn_26.09.2021.pdf (PDF, 4.15 MB) Download 0 Abstimmungsinfo_Kt._Solothurn_26.09.2021.pdf