Informationen
- Datum
- 28. November 2021
Eidgenössische Vorlagen
1. Vorlage
- Beschreibung
1. Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»
Ausgangslage
Die Pflege ist ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Versorgung. Sie steht angesichts der Alterung der Bevölkerung vor grossen Herausforderungen. Um die Qualität der Pflege erhalten zu können, müssen mehr Pflegefachkräfte als heute ausgebildet werden. Zudem müssen Bedingungen geschaffen werden, damit sie länger im Beruf bleiben.Die Vorlage
Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege fördern. Sie sollen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen. Es soll genügend diplomierte Pflegefachpersonen geben und in der Pflege tätige Personen sollen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. Auch verlangt die Initiative, dass der Bund die Arbeitsbedingungen regelt und für eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen sorgt. Ausserdem sollen Pflegefachpersonen gewisse Leistungen direkt zulasten der Krankenkasse abrechnen können.Indirekter Gegenvorschlag
Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Sie stellen ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die Aus- und Weiterbildung soll während acht Jahren mit bis zu einer Milliarde Franken gefördert werden. Pflegefachpersonen sollen gewisse Leistungen direkt abrechnen können, wobei ein Kontrollmechanismus verhindern soll, dass dadurch die Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien steigen. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt und das Referendum nicht ergriffen wird.- Formulierung
- Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)
Vorlagen
Vorlage
702
504
- Leer
- 4
- Stimmbeteiligung
- 71 %
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
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Abstimmungsbroschuere_28.11.2021.pdf (PDF, 581.02 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschuere_28.11.2021.pdf |
2. Vorlage
- Beschreibung
2. Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»
Ausgangslage
Heute wählt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Das Parlament achtet dabei auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien (sogenannter Parteienproporz). Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten der Justiz-Initiative beeinträchtigt dieses Wahlverfahren die richterliche Unabhängigkeit. Zudem kritisieren sie, Parteilose hätten keine Chance, gewählt zu werden.Die Vorlage
Die Justiz-Initiative will ein neues Wahlverfahren einführen: Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen künftig durch das Los bestimmt werden. Wer am Losverfahren teil nehmen darf, entscheidet eine Fachkommission. Sie soll nur Personen zum Losentscheid zulassen, die sich fachlich und persönlich für das Richteramt eignen. Die Amtssprachen müssen dabei am Bundesgericht angemessen vertreten sein. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter könnten ihr Amt bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus ausüben. Anders als heute müssten sie sich keiner Wiederwahl stellen. Das Parlament könnte Richterinnen und Richter nur dann abberufen, wenn diese ihre Amtspflichten schwer verletzt haben oder dauerhaft nicht mehr fähig sind, das Amt auszuüben.- Formulierung
- Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)
Vorlagen
Vorlage
346
821
- Leer
- 22
- Stimmbeteiligung
- 69.7 %
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
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Abstimmungsbroschuere_28.11.2021.pdf (PDF, 581.02 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschuere_28.11.2021.pdf |
3. Vorlage
- Beschreibung
3. Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen).
Ausgangslage
Die Corona-Pandemie verlangte vom Bundesrat rasches und weitreichendes Handeln zum Schutz von Menschen und Unternehmen. Anfangs musste er sich dafür zum Teil auf Notrecht stützen. Seit das Parlament im September 2020 das Covid-19-Gesetz verabschiedet hat, legt dieses fest, mit welchen zusätzlichen Massnahmen der Bundesrat die Pandemie bekämpfen und wie er wirtschaftliche Schäden eindämmen soll. Als Reaktion auf die Entwicklung der Krise wurde das Gesetz mehrmals angepasst. Nach einem Referendum nahm die Stimmbevölkerung das Gesetz am 13. Juni 2021 mit 60 Prozent an. Am 28. November wird ein Teil des Gesetzes erneut zur Abstimmung vorgelegt, nachdem ein weiteres Referendum zustande gekommen ist. Es geht dabei um die Anpassungen, die das Parlament im März 2021 beschlossen hat.Die Vorlage
Mit der Änderung des Gesetzes im März 2021 hat das Parlament Finanzhilfen auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht oder zu wenig unterstützt werden konnten. Das Contact-Tracing zum Unterbrechen der Ansteckungsketten wurde weiterentwickelt und es wurde festgelegt, dass der Bund Covid-Tests fördert und deren Kosten übernehmen kann. Das Parlament schuf zudem die gesetzliche Grundlage für das von ihm verlangte Covid-Zertifikat für Genesene, Geimpfte und negativ Getestete, um Auslandsreisen zu erleichtern und bestimmte Veranstaltungen zu ermöglichen- Formulierung
- Änderung vom 19. März 2021 des Covid-19-Gesetzes
Vorlagen
Vorlage
736
480
- Leer
- 4
- Stimmbeteiligung
- 71.6 %
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Abstimmungsbroschuere_28.11.2021.pdf (PDF, 581.02 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschuere_28.11.2021.pdf |