Informationen
- Datum
- 13. Februar 2022
Eidgenössische Vorlagen
1. Vorlage
- Beschreibung
Ausgangslage
Tierversuche sind in der Schweiz erlaubt, wie in sehr vielen anderen Ländern auch. Sie werden eingesetzt, um Medikamente und Therapien zu entwickeln, mit denen Krankheiten von Menschen und Tieren besser behandelt werden können. Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche: Ein Tierversuch wird nur bewilligt, wenn die Ergebnisse nicht auf anderem Weg erzielt werden können. Zudem muss der Nutzen für die Gesellschaft die Belastung der Tiere rechtfertigen. Ausserdem dürfen die Forscherinnen und Forscher in ihren Versuchen mit nur so vielen Tieren arbeiten wie un bedingt nötig, und sie müssen deren Belastungen so gering wie möglich halten.Die Vorlage
Die Volksinitiative fordert ein Verbot von Tierversuchen. Produkte, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden, sollen zudem nicht mehr importiert werden dürfen. Die Initiative verlangt schliesslich, dass Forschung, die ohne Tierversuche auskommt, mindestens dieselbe staatliche Unterstützung erhält wie heute diejenige mit Tierversuchen. Auch sogenannte Menschenversuche sollen verboten werden. Bei Annahme der Initiative gäbe es in der Schweiz keine neuen Medikamente mehr, die mit Tierversuchen entwickelt werden, weder für Menschen noch für Tiere. Dazu gehören zum Beispiel auch Impfstoffe. Die Forschung sowie die Entwicklung von Medikamenten oder anderen Produkten wie Pflanzenschutzmitteln würden eingeschränkt und möglicherweise ins Ausland verlagert.- Formulierung
- Volksinitiative vom 18. März 2019 «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»
Vorlagen
Vorlage
143
567
- Leer
- 8
- Stimmberechtigte
- 1'705
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
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Erlauterungen_des_Bundesrates_Volksabstimmung_13.02.2022.pdf (PDF, 849.25 kB) | Download | 0 | Erlauterungen_des_Bundesrates_Volksabstimmung_13.02.2022.pdf |
2. Vorlage
- Beschreibung
Ausgangslage
In der Schweiz darf heute mit gewissen Einschränkungen für Tabakprodukte geworben werden. Verboten sind Tabakwerbung in Radio und Fernsehen sowie Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet. Eine Mehrheit der Kantone hat weitergehende Verbote erlassen, etwa für Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino oder für das Sponsoring von Veranstaltungen.Die Vorlage
Die Initiative will Tabakwerbung überall dort verbieten, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können, zum Beispiel in der Presse, auf Plakaten, im Internet, im Kino, in Kiosken oder an Veranstaltungen. Für elektronische Zigaretten würden die gleichen Regeln gelten. Erlaubt wäre weiterhin Werbung, die sich nur an Erwachsene richtet oder sich an Orten befindet, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben.Indirekter Gegenvorschlag
Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Sie stellen ihr mit dem neuen Tabakproduktegesetz einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die neuen Bestimmungen würden Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten auf Plakaten und im Kino verbieten. Auch dürften Tabakkonzerne keine Zigaretten mehr gratis abgeben oder internationale Veranstaltungen in der Schweiz sponsern. Weiterhin möglich wären Werbung an Kiosken, in der Presse oder im Internet, ausser wenn sie sich an Minderjährige richtet, sowie das Sponsoring von nationalen Veranstaltungen. Das neue Tabakproduktegesetz kann unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über die Volksinitiative in Kraft treten.- Formulierung
- Volksinitiative vom 12. September 2019 «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»
Vorlagen
Vorlage
281
433
- Leer
- 1
- Stimmberechtigte
- 1'705
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
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Erlauterungen_des_Bundesrates_Volksabstimmung_13.02.2022.pdf (PDF, 849.25 kB) | Download | 0 | Erlauterungen_des_Bundesrates_Volksabstimmung_13.02.2022.pdf |
3. Vorlage
- Beschreibung
Ausgangslage
Unternehmen brauchen Kapital, um zum Beispiel Investitionen zu tätigen oder Verluste zu decken. Wenn ein Unternehmen Eigenkapital beschafft, indem es Aktien oder dergleichen ausgibt, erhebt der Bund eine Steuer: die Emissionsabgabe. Diese beträgt ein Prozent des aufgenommenen Kapitals. Die Steuer wird erst auf Beträgen über einer Million Franken erhoben. In der Regel bezahlen kleine Unternehmen keine solche Abgabe; die Steuereinnahmen stammen vorwiegend von mittleren und grossen Unternehmen.Die Vorlage
Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen. Unternehmen sollen neues Eigenkapital aufnehmen können, ohne darauf Steuern bezahlen zu müssen. Das senkt die Investitionskosten, was sich positiv auf Wachstum und Arbeitsplätze auswirkt. Zudem kommen Unternehmen mit viel Eigenkapital besser durch Krisen als Unternehmen mit wenig Eigenkapital, weil sie mehr Reserven haben. Von der Abschaffung der Emissionsabgabe profitieren insbesondere junge, wachstumsstarke Unternehmen, die noch keine Reserven haben. Um ihr Wachstum zu finanzieren, sind sie auf zusätzliches Eigenkapital angewiesen, das heute der Emissionsabgabe unterliegt. Aus der Abschaffung der Abgabe entstünden dem Bund Mindereinnahmen von schätzungsweise 250 Millionen Franken pro Jahr. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen, weil aus Sicht der Gegner vorwiegend Grossunter nehmen profitieren würden.- Formulierung
- Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)
Vorlagen
Vorlage
271
436
- Leer
- 11
- Stimmberechtigte
- 1'705
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Name | |||
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Erlauterungen_des_Bundesrates_Volksabstimmung_13.02.2022.pdf (PDF, 849.25 kB) | Download | 0 | Erlauterungen_des_Bundesrates_Volksabstimmung_13.02.2022.pdf |
4. Vorlage
- Beschreibung
Ausgangslage
Zeitungen, private Radio- und Fernsehstationen und Online-Medien versorgen die Bevölkerung täglich mit Informationen aus ihrer Region und der Schweiz. Sie tragen zur politischen Meinungsbildung und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Trotz ihrer Bedeutung sind die lokalen und regionalen Medien aber finanziell unter Druck geraten: Werbegelder fliessen vermehrt zu grossen internationalen Internetplattformen. Viele Zeitungen sind verschwunden. Auch die privaten Radio- und Fernsehstationen haben weniger Werbeeinnahmen. Das schwächt die Berichterstattung aus den Regionen und damit das gesellschaftliche Zusammenleben.Die Vorlage
Bundesrat und Parlament wollen die lokalen und regionalen Medien stärken. Der Bund vergünstigt seit langem die Zustellung von abonnierten Zeitungen. Diese Vergünstigung wird auf Zeitungen mit grösserer Auflage und auf die Zustellung früh am Morgen ausgedehnt. Zudem werden Online-Medien gefördert, und Lokalradios und das Regionalfernsehen können finanziell stärker unterstützt werden. Bedingung ist, dass sie sich vorwiegend an ein schweizerisches Publikum richten und Themen aus verschiedenen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft behandeln. Die Fördermassnahmen werden aus den Einnahmen der bestehenden Radio- und Fernsehabgabe sowie über den Bundeshaushalt finanziert. Bei Zeitungen und Online-Medien fallen sie nach sieben Jahren weg.- Formulierung
- Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien
Vorlagen
Vorlage
239
471
- Leer
- 12
- Stimmberechtigte
- 1'705
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Name | |||
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Erlauterungen_des_Bundesrates_Volksabstimmung_13.02.2022.pdf (PDF, 849.25 kB) | Download | 0 | Erlauterungen_des_Bundesrates_Volksabstimmung_13.02.2022.pdf |
Kantonale Vorlagen
1. Vorlage
- Beschreibung
Seit März 2020 bekämpfen der Bund und die Kantone die Covid-19-Pandemie. Insbesondere die Gesundheitseinrichtungen sind stark mit der Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten gefordert. Die Spitäler und Kliniken im Kanton Solothurn (Solothurner Spitäler AG, Pallas Kliniken AG und Privatklinik Obach) haben aufgrund von Anordnungen des Bundes und des Kantons während der Pandemie Ertragsausfälle erlitten. Ihnen wurde unter anderem zeitweise untersagt, nicht dringend angezeigte Operationen, medizinische Behandlungen und Therapien durchzuführen, um die medizinische Versorgung der COVID-19-Patientinnen und -Patienten zu gewährleisten. Zudem fielen den Spitälern und Kliniken Mehrkosten an, z.B. für zusätzliches Personal, Schutzmaterial und für die Anwendung von Schutz- und Hygienemassnahmen. Für diese Ertragsausfälle und Mehrkosten im Jahr 2020 sollen die Spitäler und Kliniken angemessen entschädigt werden.
Bereits mit der Abstimmung vom 25. April 2021 hat das Solothurner Stimmvolk Akontozahlungen an die Ertragsausfälle 2020 der Solothurner Spitäler und Kliniken in der Höhe von 16,2 Mio. Franken mit 71% Ja-Stimmen deutlich angenommen. Mit dieser Abgeltung wurden die Ertragsausfälle während der ersten Welle der Covid-19-Pandemie zwischen dem 17. März und 26. April 2020 abgegolten.
In der vorliegenden Abstimmung geht es jetzt darum, die Ertragsausfälle und Mehrkosten für das ganze Jahr 2020 mit Schlusszahlungen an die Solothurner Spitäler und Kliniken definitiv abzugelten. Allfällige Ertragsausfälle und Mehrkosten der Jahre 2021 und 2022 werden zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.
Die gemäss einheitlichen Kriterien ermittelten und von Revisionsgesellschaften geprüften Ansprüche der Spitäler und Kliniken für das ganze Jahr 2020 betragen 41,5 Mio. Franken. Davon entfallen 35,5 Mio. Franken auf die Solothurner Spitäler AG (soH) und 6,0 Mio. Franken auf die Pallas Kliniken AG. Nach Abzug der bereits ausgerichteten Akontozahlungen von 14,9 Mio. Franken resultiert eine Schlusszahlung von 26,6 Mio. Franken. Der Privatklinik Obach werden keine Zahlungen ausgerichtet, da sie, über das ganze Jahr betrachtet, die Ertragsausfälle während der ersten Welle von 1,3 Mio. Franken kompensieren konnte. Die noch zu beantragende definitive Schlusszahlung 2020 beträgt demnach 25,3 Mio. Franken (26,6 Mio. Franken minus 1,3 Mio. Franken nicht ausgerichtete Akontozahlungen).
Aus heutiger Sicht ist es eher unwahrscheinlich, dass sich der Bund oder die Krankenversicherer an den Ertragsausfällen und Mehrkosten beteiligen. Somit kommen aktuell nur die Kantone, die auch für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung zuständig sind, für die Finanzierung in Frage. Der Kanton Solothurn wird sich jedoch weiterhin aktiv für eine Kostenbeteiligung Dritter einsetzen und allfällige Leistungen des Bundes oder der Krankenversicherer der Staatskasse zukommen lassen.
Da es sich bei den Ertragsausfällen und Mehrkosten von öffentlichen und privaten Spitälern und Kliniken mit Standort im Kanton Solothurn um neue Ausgaben handelt, unterliegt die Vorlage einer Volksabstimmung.
Kantons- und Regierungsrat empfehlen die Abgeltung der Ertragsausfälle und Mehrkosten an die Solothurner Spitäler und Kliniken aufgrund der Covid-19-Pandemie; Definitive Schlusszahlung 2020 aus den folgenden Gründen zur Annahme:
◆ Die Kantone sind für die Sicherstellung der Spitalversorgung für ihre Bevölkerung zuständig.
◆ Die Spitäler und Kliniken sollen für die Ertragsausfälle sowie für die angefallenen Mehrkosten aufgrund der Covid-19-Pandemie angemessen entschädigt werden.
◆ Nur Ertragsausfälle und Mehrkosten im Zusammenhang mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie der Invaliden-, Militär- und Unfallversicherung werden berücksichtigt, nicht jedoch Ertragsausfälle im Zusatzversicherungsbereich (halbprivat- und privatversicherte Patientinnen und Patienten).
◆ Für das Jahr 2020 dürfen die Empfänger von Abschlusszahlungen keine Dividenden ausbezahlen.
Der Kantonsrat hat der Vorlage am 7. Dezember 2021 mit 84 zu 8 Stimmen und einer Enthaltung zugestimmt.
- Formulierung
- Abgeltung der Ertragsausfälle und Mehrkosten an die Solothurner Spitäler und Kliniken aufgrund der Covid-19-Pandemie; Definitive Schlusszahlung 2020
Vorlagen
Vorlage
450
231
- Leer
- 11
- Stimmberechtigte
- 1'705
- Ebene
- Kanton
- Art
- -
Name | |||
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Kantonale_AbstimmungsInfo_Volksabstimmung_13.02.2022.pdf (PDF, 63.86 kB) | Download | 0 | Kantonale_AbstimmungsInfo_Volksabstimmung_13.02.2022.pdf |