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Der Telefondienst ist ausserhalb der Öffnungszeiten nicht gewährleistet.

Inhalt

Informationen

Datum
25. September 2022

Eidgenössische Vorlagen

1. Vorlage

Abgelehnt
Beschreibung

Ausgangslage
Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden. Der Bund fördert zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Immer mehr Nutztiere leben in speziell tierfreundlichen Ställen und haben regelmässig Zugang ins Freie.

Die Vorlage
Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde. Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten. Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten. Dadurch würden Abkommen mit wichtigen Handelspartnern verletzt. Höhere Investitions- und Betriebskosten, aufwendige Kontrollen in ausländischen Betrieben und eine Verteuerung der Lebensmittel tierischer Herkunft wären die Folge.

Formulierung
Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 25,57 %
213
Nein-Stimmen 74,43 %
620
Stimmberechtigte
1'717
Stimmbeteiligung
48.5%
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Erlaeuterungen_25._September_2022.pdf (PDF, 1.54 MB) Download 0 Erlaeuterungen_25._September_2022.pdf

2. Vorlage

Abgelehnt
Beschreibung

Ausgangslage
Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

Die Vorlage
Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren. Wer länger als bis 65 arbeitet, kann neu unter bestimmten Bedingungen Beitragslücken schliessen und damit die Rente verbessern. Das schafft einen Anreiz, länger erwerbstätig zu sein.

Formulierung
Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 46,05 %
356
Nein-Stimmen 53,95 %
417
Leer
5
Stimmberechtigte
1'717
Stimmbeteiligung
45.3 %
Ebene
Bund
Art
-
Name
Erlaeuterungen_25._September_2022.pdf (PDF, 1.54 MB) Download 0 Erlaeuterungen_25._September_2022.pdf

3. Vorlage

Angenommen
Beschreibung

Ausgangslage
Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

Die Vorlage
Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren. Wer länger als bis 65 arbeitet, kann neu unter bestimmten Bedingungen Beitragslücken schliessen und damit die Rente verbessern. Das schafft einen Anreiz, länger erwerbstätig zu sein.

Formulierung
Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 64,44 %
473
Nein-Stimmen 35,56 %
261
Leer
3
Stimmberechtigte
1'717
Stimmbeteiligung
42.9 %
Ebene
Bund
Art
-

4. Vorlage

Angenommen
Beschreibung

Ausgangslage
Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Dies ist ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft. Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird.

Die Vorlage
Schweizer Unternehmen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum werden mit der Vorlage inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit. Schweizer Obligationen würden so für Anlegerinnen und Anleger attraktiver. Weiter fällt mit der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere weg. Diese muss heute beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlt werden. Beide Massnahmen kämen der Schweizer Wirtschaft zugute. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Das Komitee geht davon aus, dass die Vorlage mehr Steuerhinterziehung zur Folge haben wird.

Formulierung
Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 52,90 %
428
Nein-Stimmen 47,10 %
381
Leer
19
Stimmberechtigte
1'717
Stimmbeteiligung
48.2 %
Ebene
Bund
Art
-
Name
Erlaeuterungen_25._September_2022.pdf (PDF, 1.54 MB) Download 0 Erlaeuterungen_25._September_2022.pdf