Informationen
- Datum
- 22. Oktober 2023
Kantonale Vorlagen
1. Vorlage
- Beschreibung
◆ Die beiden Untersuchungsgefängnisse (UG) in Solothurn und Olten sind stark sanierungsbedürftig und genügen den betrieblichen und baulichen Anforderungen an ein Gefängnis nicht mehr.
◆ Ausserdem stossen sie mit ihren 88 Haftplätzen an ihre Kapazitätsgrenzen. Der Regierungsrat und der Kantonsrat beantragen daher den Bau eines neuen Zentralgefängnisses in Flumenthal/Deitingen (ZGSO).
◆ Vorgesehen sind 130 Haftplätze (erweiterbar auf 150). Die Bauweise erlaubt dabei eine grösstmögliche Flexibilität im dynamischen Gefängnisalltag mit verschiedenen Haftregimes. Die Inbetriebnahme ist für 2029 vorgesehen.
◆ Es besteht ein vielseitiges Synergiepotenzial mit der bereits bestehenden Justizvollzugsanstalt (JVA). Die beiden Anlagen werden unterirdisch verbunden und gemeinsam überwacht. Das Land ist im Besitz des Kantons Solothurn, die Erschliessung ist vorhanden.
◆ Für die Planungs- und Realisierungskosten des ZGSO werden 120 Mio. Franken veranschlagt. Vom Bund sind Subventionen von 18,2 Mio. Franken vorgesehen. Die Nettoinvestitionen betragen somit 101,8 Mio. Franken. Zudem wird die Veräusserung der Grundstücke der beiden bisherigen UG in Solothurn und Olten voraussichtlich rund 9,5 Mio. Franken einbringen.
◆ Mit dem Neubau und Betrieb des ZGSO an einem Standort sind die Investitions- und Betriebskosten über einen Zeitraum von 40 Jahren rund 23% günstiger, als wenn die bisherigen zwei Untersuchungsgefängnisse ausgebaut und saniert würden.
◆ Die Betriebskosten der beiden Untersuchungsgefängnisse (UG) in Solothurn und Olten betragen pro Jahr aktuell rund 10 Mio. Franken. Die künftigen jährlichen Betriebskosten des ZGSO wurden auf ca. 28,6 Mio. Franken berechnet. Die Mehrkosten von rund 18,6 Mio. Franken begründen sich wie folgt:
- Die Anforderungen an einen zeitgemässen Freiheitsentzug verursachen höhere Investitions-, Betriebs- und Personalkosten.
- Das ZGSO verfügt künftig über rund 50 Prozent mehr Haftplätze (130 statt 88).
- Die Betriebskosten für das ZGSO berücksichtigen sowohl die Investitionen, Abschreibungen, Kapitalkosten wie auch die Rückbau- und Entsorgungskosten. Die beiden heutigen UG sind abgeschrieben, weshalb diese Kosten nicht mehr anfallen.Die Mehrheit des Kantonsrates und der Regierungsrat empfehlen den Verpflichtungskredit aus folgenden Gründen zur Annahme:
◆ Es besteht dringender Handlungsbedarf und ein neues Zentralgefängnis ist notwendig. Die Bedingungen in den beiden UG sind nicht nur für die inhaftierten Personen, sondern auch für das Personal unhaltbar geworden.
◆ Die in der parlamentarischen Beratung detailliert aufgezeigten Betriebs- und Lebenszykluskosten zeigen, dass eine zentrale Lösung sowohl bei den Investitions- wie auch bei den Betriebskosten über einen Zeitraum von 40 Jahren rund 23% günstiger ist.
◆ Die Betriebskosten sind begründet und ausgewiesen. Ein direkter Kostenvergleich für die Betriebskosten mit anderen Justizvollzugseinrichtungen (Benchmarking) ist nicht zielführend. Zu unterschiedlich sind die einzelnen bestehenden Justizvollzugseinrichtungen in Grösse, Bau, Widmung (Haftregime, weitere Nutzungen), Technik und Betrieb.
◆ Die Investitionskosten für das ZGSO sind im aktuellen «Integrierten Aufgaben- und Finanzplan» (IAFP) berücksichtigt und fallen in den Jahren 2024 bis 2029 an.
Die Minderheit des Kantonsrates empfiehlt den Verpflichtungskredit aus folgenden Gründen zur Ablehnung:
◆ Es sei mit Betriebskosten in der Höhe von 28,6 Mio. Franken pro Jahr zu rechnen, während die jährlichen Kosten der beiden bisherigen Untersuchungsgefängnisse heute rund 10 Mio. Franken betragen würden. Die Mehrkosten von über 18 Mio. Franken seien substanziell.
◆ Es fehle für die Betriebskosten des ZGSO ein direkter Kostenvergleich (Benchmarking) mit anderen Justizvollzugseinrichtungen, um die ausgewiesenen höheren Betriebskosten einordnen zu können. Ein solcher solle noch erhoben werden.
◆ Es solle zeitnah, verbindlich und transparent aufgezeigt werden, von welchem gesamthaften kantonalen baulichen Investitionsvolumen in den nächsten zehn Jahren ausgegangen werde, zu welchem zusätzlichen Ausgabenwachstum dies führe, welche Prioritäten dabei gesetzt würden und inwieweit die dergestalt noch zu definierenden Vorgaben einer haushaltverträglichen Finanzierung aller Grossbauprojekte der nächsten zehn Jahre mit dem vorliegenden Vorhaben im Einklang stünden.
Der Verpflichtungskredit unterliegt dem obligatorischen Referendum und wird dem Solothurner Stimmvolk deshalb zur Genehmigung vorgelegt.
Der Kantonsrat hat dem Verpflichtungskredit am 27. Juni 2023 mit einem Stimmenverhältnis von 64 JA zu 20 NEIN bei 9 Enthaltungen zugestimmt.- Formulierung
- Neubau «Zentralgefängnis Kanton Solothurn (ZGSO)» in Flumenthal/Deitingen; Bewilligung eines Verpflichtungskredites
Vorlagen
Vorlage
521
314
- Leer
- 4
- Stimmberechtigte
- 1'738
- Stimmbeteiligung
- 48.3
- Ebene
- Kanton
- Art
- Initiative
Name | |||
---|---|---|---|
WEB_AbstimmungsInfo_Oktober2023 (PDF, 734.07 kB) | Download | 0 | WEB_AbstimmungsInfo_Oktober2023 |
1. Vorlage
- Beschreibung
◆ Die beiden Untersuchungsgefängnisse (UG) in Solothurn und Olten sind stark sanierungsbedürftig und genügen den betrieblichen und baulichen Anforderungen an ein Gefängnis nicht mehr.
◆ Ausserdem stossen sie mit ihren 88 Haftplätzen an ihre Kapazitätsgrenzen. Der Regierungsrat und der Kantonsrat beantragen daher den Bau eines neuen Zentralgefängnisses in Flumenthal/Deitingen (ZGSO).
◆ Vorgesehen sind 130 Haftplätze (erweiterbar auf 150). Die Bauweise erlaubt dabei eine grösstmögliche Flexibilität im dynamischen Gefängnisalltag mit verschiedenen Haftregimes. Die Inbetriebnahme ist für 2029 vorgesehen.
◆ Es besteht ein vielseitiges Synergiepotenzial mit der bereits bestehenden Justizvollzugsanstalt (JVA). Die beiden Anlagen werden unterirdisch verbunden und gemeinsam überwacht. Das Land ist im Besitz des Kantons Solothurn, die Erschliessung ist vorhanden.
◆ Für die Planungs- und Realisierungskosten des ZGSO werden 120 Mio. Franken veranschlagt. Vom Bund sind Subventionen von 18,2 Mio. Franken vorgesehen. Die Nettoinvestitionen betragen somit 101,8 Mio. Franken. Zudem wird die Veräusserung der Grundstücke der beiden bisherigen UG in Solothurn und Olten voraussichtlich rund 9,5 Mio. Franken einbringen.
◆ Mit dem Neubau und Betrieb des ZGSO an einem Standort sind die Investitions- und Betriebskosten über einen Zeitraum von 40 Jahren rund 23% günstiger, als wenn die bisherigen zwei Untersuchungsgefängnisse ausgebaut und saniert würden.
◆ Die Betriebskosten der beiden Untersuchungsgefängnisse (UG) in Solothurn und Olten betragen pro Jahr aktuell rund 10 Mio. Franken. Die künftigen jährlichen Betriebskosten des ZGSO wurden auf ca. 28,6 Mio. Franken berechnet. Die Mehrkosten von rund 18,6 Mio. Franken begründen sich wie folgt:
- Die Anforderungen an einen zeitgemässen Freiheitsentzug verursachen höhere Investitions-, Betriebs- und Personalkosten.
- Das ZGSO verfügt künftig über rund 50 Prozent mehr Haftplätze (130 statt 88).
- Die Betriebskosten für das ZGSO berücksichtigen sowohl die Investitionen, Abschreibungen, Kapitalkosten wie auch die Rückbau- und Entsorgungskosten. Die beiden heutigen UG sind abgeschrieben, weshalb diese Kosten nicht mehr anfallen.
Die Mehrheit des Kantonsrates und der Regierungsrat empfehlen den Verpflichtungskredit aus folgenden Gründen zur Annahme:
◆ Es besteht dringender Handlungsbedarf und ein neues Zentralgefängnis ist notwendig. Die Bedingungen in den beiden UG sind nicht nur für die inhaftierten Personen, sondern auch für das Personal unhaltbar geworden.
◆ Die in der parlamentarischen Beratung detailliert aufgezeigten Betriebs- und Lebenszykluskosten zeigen, dass eine zentrale Lösung sowohl bei den Investitions- wie auch bei den Betriebskosten über einen Zeitraum von 40 Jahren rund 23% günstiger ist.
◆ Die Betriebskosten sind begründet und ausgewiesen. Ein direkter Kostenvergleich für die Betriebskosten mit anderen Justizvollzugseinrichtungen (Benchmarking) ist nicht zielführend. Zu unterschiedlich sind die einzelnen bestehenden Justizvollzugseinrichtungen in Grösse, Bau, Widmung (Haftregime, weitere Nutzungen), Technik und Betrieb.
◆ Die Investitionskosten für das ZGSO sind im aktuellen «Integrierten Aufgaben- und Finanzplan» (IAFP) berücksichtigt und fallen in den Jahren 2024 bis 2029 an.
Die Minderheit des Kantonsrates empfiehlt den Verpflichtungskredit aus folgenden Gründen zur Ablehnung:
◆ Es sei mit Betriebskosten in der Höhe von 28,6 Mio. Franken pro Jahr zu rechnen, während die jährlichen Kosten der beiden bisherigen Untersuchungsgefängnisse heute rund 10 Mio. Franken betragen würden. Die Mehrkosten von über 18 Mio. Franken seien substanziell.
◆ Es fehle für die Betriebskosten des ZGSO ein direkter Kostenvergleich (Benchmarking) mit anderen Justizvollzugseinrichtungen, um die ausgewiesenen höheren Betriebskosten einordnen zu können. Ein solcher solle noch erhoben werden.
◆ Es solle zeitnah, verbindlich und transparent aufgezeigt werden, von welchem gesamthaften kantonalen baulichen Investitionsvolumen in den nächsten zehn Jahren ausgegangen werde, zu welchem zusätzlichen Ausgabenwachstum dies führe, welche Prioritäten dabei gesetzt würden und inwieweit die dergestalt noch zu definierenden Vorgaben einer haushaltverträglichen Finanzierung aller Grossbauprojekte der nächsten zehn Jahre mit dem vorliegenden Vorhaben im Einklang stünden.
Der Verpflichtungskredit unterliegt dem obligatorischen Referendum und wird dem Solothurner Stimmvolk deshalb zur Genehmigung vorgelegt.
Der Kantonsrat hat dem Verpflichtungskredit am 27. Juni 2023 mit einem Stimmenverhältnis von 64 JA zu 20 NEIN bei 9 Enthaltungen zugestimmt.- Formulierung
- Neubau «Zentralgefängnis Kanton Solothurn (ZGSO)» in Flumenthal/Deitingen; Bewilligung eines Verpflichtungskredites
Vorlagen
Vorlage
521
314
- Leer
- 4
- Stimmbeteiligung
- 48.3
- Ebene
- Kanton
- Art
- Initiative
Name | |||
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WEB_AbstimmungsInfo_Oktober2023 (PDF, 734.07 kB) | Download | 0 | WEB_AbstimmungsInfo_Oktober2023 |