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Der Telefondienst ist ausserhalb der Öffnungszeiten nicht gewährleistet.

Inhalt

Informationen

Datum
3. März 2024

Eidgenössische Vorlagen

1. Vorlage

Angenommen
Beschreibung

Ausgangslage

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten gegenwärtig eine AHVRente. Die AHV-Rente soll den Existenzbedarf im Alter angemessen decken. Die meisten Pensionierten haben weitere Einkommen, insbesondere eine Pensionskassenrente. Wer seinen Lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL).

Die Initiative

Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31 850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47 775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHVRente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen.

 

Formulierung
Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 55,66 %
580
Nein-Stimmen 44,34 %
462
Stimmberechtigte
1'773
Stimmbeteiligung
58.8
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Volksabstimmung vom 3. März 2024 - Erläuterungen des Bundesrates (PDF, 926.4 kB) Download 0 Volksabstimmung vom 3. März 2024 - Erläuterungen des Bundesrates

2. Vorlage

Abgelehnt
Beschreibung

Ausgangslage

Die Renten der AHV sind für die nächsten Jahre sicher finanziert. Zwei Reformen in den letzten fünf Jahren haben wesentlich dazu beigetragen. So wurden die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer angehoben, und das Rentenalter der Frauen wird auf 65 Jahre erhöht. Mit dieser Mischung aus höheren Einnahmen und tieferen Ausgaben sind die Finanzen der AHV bis zirka 2030 stabilisiert. Mittelfristig steht die AHV aber vor grossen finanziellen Herausforderungen. Erstens nimmt die Zahl der Pensionierten schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen. Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt werden.

Die Initiative

Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet.

 

Formulierung
Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 24,44 %
252
Nein-Stimmen 75,56 %
779
Leer
4
Stimmberechtigte
1'773
Stimmbeteiligung
58.4
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Volksabstimmung vom 3. März 2024 - Erläuterungen des Bundesrates (PDF, 926.4 kB) Download 0 Volksabstimmung vom 3. März 2024 - Erläuterungen des Bundesrates

Kantonale Vorlagen

1. Vorlage

Abgelehnt
Beschreibung

Was will die Initiative?

Die Volksinitiative «SO SCHLANK. SO STARK.» (1:85-Initiative) fordert, dass die Anzahl der Angestellten des Kantons Solothurn das Verhältnis eines oder einer Vollzeitmitarbeitenden auf 85 Einwohnerinnen und Einwohner nicht überschreitet (1:85). Im Fall einer Überschreitung hat der Regierungsrat innert zwei Jahren den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen. Zukünftige Anpassungen der Verhältniszahl 1:85 sind in klar definierten Einzelfällen, wie der Übertragung von Aufgaben durch den Bund an den Kanton, möglich und durch den Kantonsrat zu beschliessen. Die Initiative verlangt, dass die kantonale Gesetzgebung entsprechend angepasst wird. Das Initiativkomitee begründet das Begehren damit, dass die Zahl der staatlichen Stellen von 2010 bis 2020 von 2'864 auf 3'344 Vollzeitstellen und damit fast doppelt so stark wie die Solothurner Bevölkerung gewachsen sei. Neue Stellen würden stets weitere Begehrlichkeiten mit entsprechenden Folgekosten schaffen. Einmal geschaffene Stellen würden zudem kaum mehr aufgehoben. Die Zahl staatlicher Stellen sei somit an das Bevölkerungswachstum zu koppeln, dies trage dazu bei, den Kanton langfristig gesund und stark zu halten. Die Mehrheit des Kantonsrats und der Regierungsrat empfehlen die Volksinitiative «SO SCHLANK. SO STARK.» (1:85-Initiative) aus diesen Gründen zur Ablehnung:

◆ Der Kanton Solothurn hat im Vergleich mit den anderen Kantonen schon heute eine schlanke und effiziente Verwaltung.

◆ Die Verhältniszahl von 1:85 ist zu starr und berücksichtigt die Veränderung der Bevölkerungsstruktur und die damit verbundenen Anforderungen der Gesellschaft an den Staat nicht. So steigen zum Beispiel die Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung oder von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen.

◆ Die Umsetzung der Initiative würde einen Abbau von über 140 Stellen innerhalb von zwei Jahren zur Folge haben. Dies würde zu einer massiven Reduktion von staatlichen Leistungen führen und wäre faktisch kaum umsetzbar.

◆ Die Initiative führt zu einer konfliktträchtigen Rollenverteilung zwischen Regierungsrat und Kantonsrat. Der Kantonsrat als Leistungsbesteller von öffentlichen Dienstleistungen ist einer der Haupttreiber für das Wachstum von kantonalen Stellen. Der Regierungsrat müsste hingegen die Folgen tragen und die notwendigen Massnahmen zur Stabilisierung des Personalbestandes ergreifen.

◆ Staatliche Aufgaben müssten vermehrt an externe Dienstleister vergeben werden, auch in Bereichen, in denen eine Aufgabenerfüllung durch Private weder wirtschaftlich noch sinnvoll ist.

◆ Die Arbeitgeberattraktivität des Kantons Solothurn würde erheblich vermindert sowohl für bestehende Angestellte als auch für potenziell interessierte Personen.

◆ Der zu erwartende Leistungsabbau auf Stufe Kanton wird Auswirkungen auf die Gemeinden haben, diese werden ihr Leistungsangebot zumindest teilweise anpassen müssen. Vorlage Kurzinformation 2 3 Kurzinformation Die Minderheit des Kantonsrats empfiehlt die Volksinitiative aus folgenden Gründen zur Annahme:

◆ Die Volksinitiative lässt dank der Koppelung an das Bevölkerungswachstum eine moderate Zunahme der Anzahl der kantonalen Angestellten zu.

◆ In der kantonalen Verwaltung besteht Sparpotential. Das überproportionale Wachstum der Anzahl der kantonalen Angestellten führt zu einer stetigen Kostenzunahme, schwächt den Kanton und belastet schlussendlich die Einwohnerinnen und Einwohner.

◆ Die Volksinitiative zwingt die Regierung, die Leistungen des Kantons konsequent zu hinterfragen sowie die Prozesse effizient und kostenbewusst zu gestalten.

◆ Die schlanke und bürgernahe Verwaltung des Kantons ist ein Standortvorteil, diesen gilt es im Sinne eines leistungsfähigen und starken Kantons zu bewahren.

◆ Ein Abbau von Stellen kann grösstenteils über die natürliche Fluktuation (Pensionierungen und Kündigungen) erfolgen.

◆ Dank Effizienzgewinnen in der Verwaltung ist die Reduktion von staatlichen Leistungen vermeidbar.

Der Kantonsrat hat die Volksinitiative am 20. Dezember 2023 abgelehnt.

 

Formulierung
Volksinitiative «SO SCHLANK. SO STARK.» (1:85 - Initiative).

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 49,25 %
458
Nein-Stimmen 50,75 %
472
Leer
14
Stimmberechtigte
1'773
Stimmbeteiligung
53.2
Ebene
Kanton
Art
Initiative
Name
AbstimmungsInfo_Maerz2024 (PDF, 185.22 kB) Download 0 AbstimmungsInfo_Maerz2024

Bezirkswahlen

Ersatzwahl einer Amtsrichterin oder eines Amtsrichters am Amtsgericht Thal-Gäu vom 03. März 2024

Ergebnis

01 Cataldo Tina, SVP  254

02 Hubler Esther, SP und unabhängige Thal-Gäu  62

03 Schioppetti Marilena, Mitte Thal-Gäu  469

Anzahl Stimmberechtigte
1'745
Stimmbeteiligung
46.8
Ebene
Bezirk
Art
andere Behörde
Name
Publikation_Kandidierende_Amtsrichterwahl_TG_03_03_24 (PDF, 88.96 kB) Download 0 Publikation_Kandidierende_Amtsrichterwahl_TG_03_03_24