Sie sind neu in Wolfwil zugezogen oder haben sich dazu entschlossen wegzuziehen? Adressänderungen sind innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Wolfwil zu melden, auch wenn Sie innerhalb von Wolfwil umziehen.
Für Zuzug oder Wegzug, Adressänderungen, Ausstellung von Identitätskarten, Wohnsitzbestätigungen, etc. ist die Einwohnerkontrolle Wolfwil zuständig. Sie ist auch Anlaufstelle für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner in fremdenpolizeilichen Belangen. Zudem führt die Einwohnerkontrolle das Stimmregister für Schweizer und Auslandschweizer.
Sind Sie Hundebesitzer?
Änderungen in Bezug auf Ihren Hund sind ebenfalls bei der Einwohnerkontrolle zu melden, wobei sämtliche Mutationen Ihrerseits gleichzeitig im Amicus zu erfassen sind. Spätestens per 31. März sind alle Hunde (älter als 3 Monate) anzumelden. Sollten Sie Ihren Hund verkauft haben oder wenn er verstorben ist, so ist dieser abzumelden.
Spezifische Informationen zu den einzelnen Anliegen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik «Dienstleistungen».
Aufgaben
- Abmeldung
- Adressänderung
- Adressauskunft
- Anmeldung
- Ausländerausweis
- Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Wochenaufenthalter)
- Datenschutz
- Datensperre
- Ersthundehalter Anmeldung
- Hundekontrolle
- Identitätskarte beantragen
- Stimmregister führen
- Todesfall
- Wohnsitzbescheinigung
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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