Arbeitslose und stellensuchende Personen mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben sich am besten noch während der laufenden Kündigungsfrist beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Olten anzumelden.
Das vormals für den Erstkontakt zuständige Gemeindearbeitsamt existiert seit dem 1. September 2019 nicht mehr. Im Sinne der Optimierung des Anmeldeablaufes hat der Gemeinderat entschieden, dem RAV Olten, diese Aufgabe zu übertragen. Das heisst, ab dem 1. September 2019 ist das RAV Olten an der Solothurnerstrasse 121 neu die erste Anlaufstelle bei Arbeitslosigkeit.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim RAV Olten.