Dreigliedriges Bürgerrecht
Jeder Schweizer und jede Schweizerin besitzt gleichzeitig das Gemeindebürgerrecht, das Kantonsbürgerrecht und das Schweizerbürgerrecht.
Wer das Schweizer Bürgerrecht erwerben will, muss über eine Zusicherung des Schweizerbürgerrechtes, die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes und des Kantonsbürgerrechtes verfügen.
Wie wird man Wolfwiler Bürgerin oder Bürger?
Bei Interesse an einer Einbürgerung sind folgende Links hilfreich:
Infoblatt auf der Homepage des Kantons Solothurn
oder die Homepage des Staatssekretariats für Migration SEM
Kontaktperson:
Catherine Müller Kissling
Bürgergemeindepräsidentin
Mobile 079 730 01 49
Mail:buergergemeinde.wolfwil@outlook.com