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Gemeindeverwaltung

Hauptstrasse 8
4628 Wolfwil

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Map: Bahnhofstrasse 46 / 8902 Urdorf

Öffnungszeiten

Montag: 14:00 - 17:00
Dienstag: 07:00 - 10:00
Mittwoch: 10:00 - 14:00
Donnerstag: 07:00 - 10:00
Freitag: geschlossen

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.
Der Telefondienst ist ausserhalb der Öffnungszeiten nicht gewährleistet.

Inhalt

Die Gemeinden sind verpflichtet, ihr gesamtes Gemeindegebiet einer Nutzung zuzuteilen. Die Ortsplanung muss deshalb in der Regel alle 10 – 15 Jahre überprüft und soweit nötig angepasst werden. Die letzte Teilrevision der Ortsplanung wurde 2012 abgeschlossen. Seither hat sich nicht nur die Gemeinde weiterentwickelt, auch die Raumplanung der Schweiz ist im Umbruch. Durch die Volksabstimmung vom 13. März 2013 «Revision Raumplanungsgesetz», trat im Jahr 2014 das revidierte Raumplanungsgesetz in Kraft. Viele rechtliche Vorgaben haben sich seither geändert und müssen nun auch auf Gemeindeebene eingehalten, respektive umgesetzt werden.

Die Ortsplanungsrevision dient im Weitern dazu, die Nutzungspläne und Reglemente von Wolfwil nachzuführen (Bauzonenplan, Gesamtplan, Erschliessungsplan, Zonen- und Baureglement) und der Entwicklung der Gemeinde sowie den neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen.

Ablauf der Gesamtrevision / Planungsschritte
Räumliches Leitbild

Das räumliche Leitbild bildet eine Grundlage für die anschliessende Ortsplanungsrevision und die weiteren Nutzungsplanungen. Die in Bildern, Strategien und Ideen gefassten Vorstellungen der zukünftigen, kommunalen Entwicklung werden mit dem räumlichen Leitbild festgelegt. Im räumlichen Leitbild entscheidet die Gemeinde, wo sie in Zukunft den Boden wie nutzen will und setzt die Grenzen des Wachstums fest. Die Bevölkerung wird auf geeignete Art und Weise in den Entstehungsprozess eingebunden und zur Mitwirkung aufgefordert. Im Allgemeinen besteht ein räumliches Leitbild aus einem Plan, der schematisch die räumlichen Festlegungen darstellt und einem Erläuterungsbericht, der die Leitideen beschreibt.

Zonenplan
Der Zonenplan legt Art und Ausmass der zulässigen Nutzung des Bodens fest. In der Praxis werden folgende zwei Zonenplanarten unterschieden:

Der Bauzonenplan zeigt die Nutzung innerhalb des Siedlungsgebiets einer Gemeinde auf.

Der Gesamtplan zeigt die Nutzung ausserhalb des Siedlungsgebiets einer Gemeinde auf. Die Gemeinde fasst die Nutzungs- und Schutzzonen ausserhalb der Bauzone in einem Gesamtplan zusammen.

Zonenreglement
Als Ergänzung zum Gesamt- und Bauzonenplan erlässt jede Gemeinde ein Zonenreglement, worin die verschiedenen Zonen und die darin geltenden Nutzungs- und Gestaltungsvorschriften beschrieben sind.

Erschliessungsplan
Der Erschliessungsplan regelt die Erschliessung der Bauzone und legt meistens auch die Strassenkategorie sowie die Baulinien fest.

Gestaltungsplan
Gestaltungspläne bezwecken eine architektonisch und hygienisch gute, der baulichen und landschaftlichen Umgebung angepasste Überbauung, Gestaltung und Erschliessung zusammenhängender Flächen. Sie können die Zahl, die Art, die Lage, die äusseren Abmessungen, die Geschosszahl, die Durchmischung der Nutzung und weitere bauliche Einzelheiten bestimmen.

Im Rahmen der Gestaltungspläne kann von baupolizeilichen Vorschriften abgewichen werden, z.B. Gebäudeabstände unterschreiten, Terrainveränderungen etc. Der Plan muss sich jedoch an der im Zonenplan festgelegten Grundnutzung orientieren.

In den zum Gestaltungsplan zugehörigen Sonderbauvorschriften wird detailliert die Überbauung, Gestaltung und Erschliessung eines festgelegten Perimeters geregelt.

Raumplanungsbericht
Jede Planung muss in einem Raumplanungsbericht beschrieben und mit diesem zur Vorprüfung bzw. zur Genehmigung dem Amt für Raumplanung eingereicht werden. Zentrale Aufgabe des Raumplanungsberichts ist es, die Interessenabwägung nachvollziehbar darzulegen. Der Bericht sollte in Umfang und Tiefe dem Stellenwert der Planung entsprechen.

Mitwirkung / Einsprachen der Bevölkerung
Während den öffentlichen Auflagen kann die Bevölkerung Einsprache gegen Inhalte der Ortsplanungsrevision einreichen. Nach Abschluss der Einspracheverhandlungen wird die revidierte Ortsplanung dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht. Aufgrund  der verschiedenen Mitwirkungsverfahren wird mit einer Planungszeit von 4 – 5 Jahren gerechnet. Gerne werden wir Sie zu gegebener Zeit zu den öffentlichen Mitwirkungsveranstaltungen einladen und Sie genauer über die laufende Ortsplanungsrevision und den aktuellen Stand der Arbeiten informieren. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und das Aktive mitwirken in diesem wichtigen Planungsverfahren.

Gemeinderat und Planungskommission Wolfwil

Dokumente

Name
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