Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen via eUmzug oder direkt am Schalter abmelden.
Schweizerbürger bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
• Pass oder Identitätskarte
Ausländische Staatsangehörige bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
• Ausländerausweis
Bitte melden Sie sich separat beim zuständigen Sektionschef mit folgenden Unterlagen ab:
• Militärdienstbüchlein (bis 42-jährig) oder Zivilschutzdienstbüchlein
Ausländische Staatsangehörige können den Dienst eUmzug mit wenigen Ausnahmen auch nutzen. Sie müssen sich aber trotzdem noch mit ihrem Ausländerausweis am Schalter der Gemeinde melden, um diesen anpassen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zusätzlich am neuen Wohnort anmelden müssen, sofern die Gemeinde eUmzug nicht anbietet!
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bitte kommen Sie dafür einen Monat vor dem geplanten Wegzug bei uns am Schalter vorbei. Für die Abmeldung ist die Adresse des Reiseziels/Wohnortes im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz erforderlich.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | |||
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Abmeldeformular_Ausland.pdf (PDF, 120.98 kB) | Download | 0 | Abmeldeformular_Ausland.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 062 926 50 36 | Kontaktformular |